Veröffentlichungsrechte

Ich beabsichtige die von Ihnen gefertigten Fotos/Videoaufnahmen, welche im Rahmen des zu Grunde liegenden Vertrages (Hochzeitsreportage) entstanden sind, für ihre Eigenwerbung (z.B. für die eigene Website, Social Media, Messen/Ausstellungen, Blogs und Fachmagazine) zu nutzen. Aus diesem Grund vereinbaren die Parteien folgendes: 

  1. Sie, das Brautpaar, übertragen mir, der Fotografin, unwiderruflich, zeitlich und örtlich unbefristet sämtliche Rechte für die Nutzung der von ihr gefertigten Fotos. Die Fotografin ist berechtigt diese zu Werbezwecken zu bearbeiten und zu veröffentlichen. 
  2. Das Brautpaar ist damit einverstanden, dass die Fotografin bei der Verwendung der Fotos/Videoaufnahmen
    – die Vornamen des Brautpaares
    – die Bezeichnung der Location
    – das Datum des Fotoshootings
    benennt. 

Sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, werden von der Fotografin im Rahmen Ihrer Beauftragung während des Fotoshootings auch Fotografien von Dritten gefertigt. Damit greift die Fotografin in deren Persönlichkeitsrechte ein und verarbeitet mit den Bildaufnahmen personenbezogene Daten.

Da die Fotografin in Ihrem Auftrag tätig wird, haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen hiermit einverstanden sind. Dies bezieht sich auch auf Objekte, die vor Ort fotografiert werden.

Sie benötigen eine Einwilligung sowohl der Rechteinhaber (bei Objektaufnahmen) als auch bei Personenaufnahmen. Regelmäßig müssen Gäste zwar davon ausgehen, dass Hochzeiten von bzw. für das Brautpaar fotografisch festgehalten werden, dennoch bietet es sich an, die teilnehmenden Gäste, sowie sonstige anwesenden Personen (z.B. Catering-Service, Trauredner, DJ) hierüber zu informieren. Sollte eine anwesende Person nicht mit den Fotoaufnahmen einverstanden sein, so informieren die mich, die Fotografin bitte, so dass ich diesen Wunsch berücksichtigen kann. Bei Gruppenaufnahmen sollte eine solche Person sodann nicht Teil der Gruppe sein. Auch hierfür tragen Sie bitte Sorge.

Sofern Sie die Anwesenden bzw. Rechteinhaber von Objekten nicht entsprechend informieren und deren Zustimmung einholen, übernehmen Sie die Haftung für sämtliche Ansprüche, die mir gegenüber aufgrund dessen geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie die Zustimmung dazu einholen, dass in den jeweiligen Feierräumlichkeiten und den Außenbereichen fotogrfiert werden darf. Andernfalls hätte der Berechtigte die Möglichkeit, Fotoaufnahmen durch mich zu unterbinden. Dies wäre ein Fall der Vertragsbeendigung, den ich nicht zu vertreten hätte, so dass Sie das volle Honorar zu zahlen hätten.

Ich selbst kann auf Ihren Wunsch hin vor Ort einen Aushang aufstellen, auf dem ich umfassend über Rechte nach dem geltenden Datenschutzrecht informiere. Wenn ich dies tue, entbindet Sie dies jedoch nicht von der oben benannten Haftungsfreistellung, sondern stellt lediglich eine unverbindliche Hilfestellung meinerseits dar.